
Für schwerbehinderte Menschen gelten beim Rentenzugang spezielle Regelungen. Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben (reguläre Altersgrenze: 63 Jahre) und bei Beginn der Altersrente als Schwerbehind...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Mens
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